Die Detektei Wahlmüller in Linz ist seit über 25 Jahren Ihr Ansprechpartner für professionelle Detektivarbeit.
In den meisten Fällen unserer Tätigkeit können die entstandenen Detektivkosten vom Verursacher über den Schadenersatzweg zurückgefordert werden. Grundlage dafür ist eine stichhaltige Beweisführung, für die profunde Kenntnisse in Theorie und Praxis der von uns eingesetzten Detektive erforderlich sind. Daher legen wir großen Wert auf laufende Fort- und Weiterbildungen!
Doch auch wenn es vielleicht keine Möglichkeit für eine Kostenrückerstattung über das Gericht gibt: Nerven sind mit Geld und den oftmalig gesundheitlichen Folgen nicht aufzuwiegen! Reden Sie mit uns, denn wir haben mehrheitlich immer eine sehr gute gemeinsame Lösung mit unseren Kunden gefunden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Sie über die Kostenrückerstattung individuell aufklären können!
Kostenfreies Erstberatungsgespräch unter 0664 - 10 68 0 69